Herr Dr. Galli vertritt Sie in allen Stadien eines Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zum Rechtsmittelverfahren. Auch Pflichtverteidigungen sind grds. möglich.
Aufgrund seiner beruflichen Erfahrung berät und vertritt er Sie zudem in allen Fragen zum Strafvollzug bzw. zur Strafvollstreckung. U.a. macht eine Mandatierung von Herrn Dr. Galli Sinn, wenn Sie eine vorzeitige Entlassung, Vollzugslockerungen oder die Wiederaufnahme Ihres Verfahrens anstreben.
Dr. Galli vertritt Sie auch, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Das gilt sowohl hinsichtlich der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, als auch bei einer Nebenklage im Strafverfahren (vgl. z.B. Bericht in
Augsburger Allgemeine).
ZUR PERSONRechtsanwalt und Regierungsdirektor a.D., Dr. Thomas Galli, studierte Rechtswissenschaften, Kriminologie und Psychologie. Er arbeitete über fünfzehn Jahre im Strafvollzug. 2013 wurde er Leiter der JVA Zeithain, zeitweise zusätzlich Leiter der JVA Torgau. Seit 2016 ist er als Rechtsanwalt tätig. Er ist Mitautor des
Kommentars zu den Strafvollzugsgesetzen (Neuauflage 2022).
KOSTENFür eine ausführliche Erstberatung (vorzugsweise per Telefon, Skype o.ä.) berechnen wir inklusive Umsatzsteuer 150 Euro. Wenn ein Besuch von Herrn Dr. Galli z.B. in einer JVA gewünscht ist, fallen zusätzliche Kosten an.